Campusvertrag Corel
Seit dem 01.07.2018 verfügt die OVGU über eine Campuslizenz von COREL für die nicht-kommerzielle Nutzung (CASL - Corel Academic Site License).
Beginn: |
01.07.2018 |
Endet: |
30.06.2023 |
Ansprechpartner: |
Rolf Pape (URZ) |
Authorisierte Benutzer: |
alle Mitarbeiter und Studenten |
Erlaubte Geräte: |
Computer, die der Institution gehören |
Nutzungsbedingungen: |
COREL |
Work-At-Home: |
Lehrkräften ist es erlaubt, zur Vorbereitung Ihrer Lehrmaterialien die Corel Pakete auch auf Ihrem privaten Gerät zu installieren (Work-at-Home-Antrag über DV-Beauftragten) |
Virtualisierung/Terminalserver: |
erlaubt |
Programmpakete: |
CorelDraw Graphics Suite,
Corel Painter, Corel PaintShop Pro, Corel VideoStudio Lite,
Corel PDF Fusion, Corel Draw Technical Suite, Corel CAD
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Freischaltung |
Antrag über DV-Beauftragten des Instituts |
Auszüge aus den Allgemeinen CASL-Lizenzbedingungen:
- Es dürfen nur berechtigte Einrichtungen am Program teilnehmen (ausschließlich Lehrkräfte / Mitarbeiter der OVGU).
- Studierende dürfen COREL im Rahmen ihrer Ausbildung an Computern der OVGU nutzen.
- COREL gewährt dem Lizenznehmer das nicht übertragbare Recht zur Installation und Nutzung der erworbenen Software, unter der Voraussetzung, dass die Nutzung nur durch autorisierte Benutzer erfolgt.
- COREL erlaubt die Nutzung jeder Kopie der Software für Lehrkräfte berechtigter Einrichtungen zu Hause, unter Voraussetzung, dass die Nutzung sich auf autorisierte Benutzer beschränkt und ausschließlich im Zusammenhang mit der Unterrichtsvor- und -nachbereitung oder anderen Zwecken bezüglich der berechtigten Einrichtungen steht.
- Dem Lizenznehmer wird kein Anrecht oder Eigentumsrecht oder sonstiges Schutzrecht für die Software übertragen.
- Mit der Lizenz für Bildungseinrichtungen erhält der Lizenznehmer das Recht auf kostenfreie Unterstützung per Telefon oder E-Mail für einen festgelegten Vertreter des Kunden.